Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet sämtliche Betreiber von Energieerzeugungsanlagen (u. a. PV-Anlagen und Energiespeicher) zur Eintragung ihrer Stammdaten in das Marktstammdatenregister. Das Marktstammdatenregister führt mehrere Datenbanken des deutschen Strom- und Gasmarkts zusammen und wird durch die Bundesnetzagentur administriert. Ziel des Marktstammdatenregisters (kurz MaStR) sind eine bessere Datenqualität und höhere Transparenz. Das Register soll dabei helfen, Energie effizienter zu vermarkten sowie transportieren und soll den Bau von Stromleitungen auf ein Minimum reduzieren. Das Marktstammdatenregister ersetzt unter anderem das PV-Meldeportal.