Das erste Segment umfasst einerseits PV-Freiflächenanlagen. Andererseits zählen hierzu Solaranlagen, die zwar an oder innerhalb von baulichen Anlagen (künstliche Struktur aus Baustoff, die dauerhaft mit dem Erdboden verbunden ist) errichtet werden, aber weder Gebäude noch Schallschutzwände sind. Hierunter fallen PV-Anlagen auf Deponien und bereits asphaltierten Flächen (z. B. ehemaliger Flugplatz).