EEG-Umlage

Das EEG (§ 61 Abs. 1 EEG) verpflichtet Betreiber von Solaranlagen seit der EEG-Novelle im Jahr 2014 zur Zahlung der EEG-Umlage. Die Umlage wird auf Basis der verbrauchten Kilowattstunde berechnet.  Seit 2017 beträgt die EEG-Umlage für PV-Anlagen 40% der regulären EEG-Umlage. Befreit sind der selbst erzeugte und zeitgleich verbrauchte Strom (Direktverbrauch) sowie Betreiber von Kleinstanlage (< 10 kWp).

Schreibe einen Kommentar